Pflicht zur Beurteilung, seit 2013 (inkl. psychischer Belastungen)
§6 ArbSchG
Dokumentation
§21 ArbSchG
Kontrolle (seit 01.01.2026 mind. 5% Prüfquote)
§25 ArbSchG
Bußgelder bis 30.000 €
Die Prüfung erfolgt z. B. durch:
Gewerbeaufsicht
Berufsgenossenschaft
Arbeitsschutzbehörde
• Mindestens 5 % der Unternehmen werden jährlich geprüft
• Deutlich strengere Kontrollen
• Fokus auf Umsetzung und Dokumentation
Ein einfacher Fragebogen reicht nicht mehr aus.
Ein zentraler Bestandteil ist die Befragung der Mitarbeitenden.
Diese erfolgt:
• anonym
• datenschutzkonform
• ehrlich und unverfälscht
• keine Durchführung
• keine Dokumentation
• keine Maßnahmen
gilt als Verstoß
• alle Tools in einer Lösung
• jederzeit abrufbar
• prüfungssicher dokumentiert
Auf Wunsch:
• Beantragung von Fördermitteln
• z. B. über Krankenkassen (§20 SGB V)
Unternehmen stehen vor steigenden gesetzlichen Anforderungen.
bAV + Arbeitsschutz sind Chefsache - Haftungsrisiken sind erheblich - Prüfungen nehmen zu
• regelmäßige Überprüfung
• rechtssichere Umsetzung
• digitale Dokumentation
Mit unserem Service erhalten Sie eine komplette, rechtssichere und digitale Lösung aus
einer Hand.
Hinweis
Diese Informationsbroschüre dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung. Die konkrete Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung sollte stets unter Berücksichtigung der individuellen Unternehmenssituation geprüft werden.